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Sehen Sie die neuen E-Zigarettenregeln in Dänemark: Übersicht über die TPD-Gesetzgebung

Ab dem 7. Juni 2017 trat ein neuer Teil der E-Zigarettengesetzgebung in Kraft, der sich auf den Tank oder Clearomizer von E-Zigaretten konzentriert. Diese müssen strenge Anforderungen erfüllen und genehmigt werden, bevor sie verkauft werden können. Hier finden Sie eine umfassende Übersicht darüber, was diese Gesetzgebung beinhaltet.

Was ist TPD?

TPD steht für Tobacco Products Directive und ist ein EU-Gesetz, das für alle E-Zigaretten gilt. Obwohl E-Zigaretten keinen Tabak enthalten, wurden sie dennoch in diese Kategorie aufgenommen. Diese Regeln gelten auch in Dänemark, was zu erheblichen Veränderungen auf dem Markt im letzten Jahr geführt hat.

E-Liquid-Gesetzgebung

Dieser Teil der TPD ist bereits in Kraft, und die wichtigsten Punkte umfassen:

  • E-Liquid darf maximal in Behältern von 10 ml verkauft werden.

Dies gilt für alle Flüssigkeiten, die Nikotin enthalten. Es ist weiterhin möglich, E-Juice ohne Nikotin in größeren Behältern sowie Basen zu kaufen, die Benutzer selbst mischen können. ohne Nikotin in größeren Behältern sowie Basen zu kaufen, die Benutzer selbst mischen können.

  • Der Nikotingehalt in der Flüssigkeit darf höchstens 20 mg pro ml betragen.

Obwohl einige Verbraucher früher Flüssigkeiten mit 24 oder 36 mg Nikotin pro ml verwendet haben, hat sich die E-Zigarettentechnologie glücklicherweise weiterentwickelt. Mit besseren E-Zigaretten wird das Nikotin in der Flüssigkeit effizienter genutzt. Benutzer, die früher 18 oder 24 mg Nikotin verwendet haben, verwenden jetzt typischerweise 6 oder 12 mg.

  • Flüssigkeiten müssen von der Sicherheitsbehörde genehmigt werden.

Alle nikotinhaltigen E-Liquids müssen genehmigt werden, bevor sie verkauft werden können. Die Sicherheitsbehörde erhält und genehmigt gegebenenfalls Anträge von Herstellern, Importeuren und Händlern.

 Als Verbraucher können Sie sicher sein, dass alle in Dänemark zum Verkauf angebotenen nikotinhaltigen E-Liquids genehmigt sind und den Richtlinien der Sicherheitsbehörde entsprechen. Wenn Sie Zweifel an einer Flüssigkeit haben, können Sie jederzeit die Website der Sicherheitsbehörde für eine Liste der genehmigten nikotinhaltigen Flüssigkeiten überprüfen.

 

Welche Flüssigkeiten erfordern keine Genehmigung?

Flüssigkeiten ohne Nikotin benötigen keine Genehmigung. Dies umfasst fertige Flüssigkeiten ohne Nikotin, nikotinfreie Basen und Aromastoffe.

E-Zigaretten-Ausrüstungsgesetzgebung

Dieser Teil trat am 7. Juni 2017 in Kraft, und die Hauptpunkte umfassen:

  • Die Tankgröße darf höchstens 2,0 ml betragen.

Wenn Sie ein Starterset kaufen, darf der Tank/Pod nicht größer als 2 ml sein.

Für die meisten Modelle können größere Tanks/Pods erworben werden. erworben werden.

  • Der Tank muss kindersicher sein.

Es gibt keine festgelegte Standardmethode, um den Tank kindersicher zu machen, aber einige Tanks haben eine „Drücken-und-Drehen“-Funktion, ähnlich wie bei Haushaltsprodukten. Das Wesentliche ist, dass der Tank nicht unbeabsichtigt geöffnet werden kann, und jedes Produkt wird individuell von der Sicherheitsbehörde bewertet.

  • Der Tank muss zur Genehmigung bei der Sicherheitsbehörde gemeldet werden.

Auf der Website der Sicherheitsbehörde finden Sie eine vollständige Liste der gemeldeten Produkte, und die Behörde arbeitet ständig daran, diese Liste zu aktualisieren. Da derzeit viele Anträge auf Produktgenehmigungen eingehen, kann mit einer gewissen Wartezeit gerechnet werden, bis die Liste vollständig aktualisiert ist.